Pflichten als Teil der Strecke, nicht als Nachtrag
Kaum ein Bereich verändert sich so schnell wie der Verbraucherschutz im Finanzvertrieb. Neue Informationspflichten, der Widerrufsbutton, das Recht auf menschliches Eingreifen und die neue Verbraucherkreditrichtlinie verlangen Anpassungen in jeder digitalen Strecke. Wir bauen diese Pflichten von Anfang an ein – dort, wo Produkt und Regulierung es verlangen.
Wichtig vorab: Wir leisten keine Rechtsberatung. Welche Anforderungen für Ihr Produkt gelten und wie sie auszulegen sind, legt Ihre Rechtsabteilung fest. Wir bringen die Erfahrung ein, wie sich diese Anforderungen in einer digitalen Strecke umsetzen lassen, ohne dass sie Abschlüsse unnötig verhindern. Stand der folgenden Übersicht: September 2026.
Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
Seit dem 19. Juni 2026 gelten neue Regeln für Finanzdienstleistungsverträge, die online oder auf anderem Weg im Fernabsatz geschlossen werden. Für digitale Abschlussstrecken sind vor allem diese Punkte relevant:
- Widerrufsbutton: Wer Verträge über eine Online-Oberfläche schließt, muss eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, mit der Kunden den Widerruf einfach erklären können.
- Erweiterte Informationen: Der Katalog vorvertraglicher Informationen wurde erweitert und muss klar und rechtzeitig vor Vertragsschluss bereitstehen.
- Erläuterungspflicht: Wesentliche Merkmale des Vertrags müssen angemessen erläutert werden. Eine bloße Wiederholung der Pflichtinformationen reicht dafür nicht ohne Weiteres aus.
- Menschliches Eingreifen: Wo Kunden über Online-Werkzeuge informiert werden, haben sie das Recht, einen Menschen hinzuzuziehen.
- Keine manipulative Gestaltung: Voreinstellungen oder Gestaltungen, die Kunden zu Entscheidungen drängen, sind unzulässig.
Das Recht auf menschliches Eingreifen zeigt, warum wir digitale Strecken als Begleitung des Vertriebs verstehen: Der Übergang vom digitalen Ablauf zum persönlichen Ansprechpartner ist bei uns kein Sonderfall, sondern vorgesehen.
Neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2)
Ab dem 20. November 2026 gelten die Regeln der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Sie betreffen unter anderem die Kreditwürdigkeitsprüfung, die Werbung für Kredite, vorvertragliche Informationen und die Einbeziehung von Produkten, die bisher nicht erfasst waren. Für Kreditstrecken bedeutet das Anpassungen an Datenerhebung, Informationsdarstellung und Dokumentation.
Zielmarkt und Produktgovernance
Produktgeber im Finanz- und Versicherungsumfeld legen für ihre Produkte Zielmärkte fest. Eine digitale Strecke sollte diese Festlegung nicht nur kennen, sondern anwenden: Kunden, die erkennbar nicht zum Zielmarkt gehören, werden früh erkannt und nicht bis zum Abschluss geführt. Das schützt den Kunden, entlastet Ihre Produktüberwachung und senkt das Risiko späterer Rückabwicklungen.
Beratung, Dokumentation und Einwilligungen
Je nach Produkt gelten Beratungs- und Dokumentationspflichten, etwa im Versicherungsvertrieb. Wo eine Beratung stattfindet, muss sie dokumentiert werden; wo ein Beratungsverzicht zulässig ist, muss er gesondert und nachweisbar erklärt werden. Einwilligungen für Datenverarbeitung, Kontaktaufnahme oder Auskunfteien werden getrennt eingeholt und im Audit-Trail versioniert festgehalten.
Stornoqualität statt reiner Abschlusszahlen
Ein Vertrag, der nach wenigen Wochen widerrufen oder storniert wird, kostet mehr, als er bringt. Eine Strecke, die Kunden verständlich informiert, den Zielmarkt beachtet und nicht zu Entscheidungen drängt, erzeugt Verträge, die bestehen bleiben. Deshalb messen wir den Erfolg einer Strecke nicht allein am Abschluss, sondern auch an dem, was danach mit dem Vertrag geschieht.
So gehen wir mit neuen Anforderungen um
- Einordnung: Wir benennen, welche neuen Regeln Ihre Strecke berühren könnten.
- Festlegung: Ihre Rechtsabteilung entscheidet über Auslegung und Formulierungen.
- Umsetzung: Wir bauen die Anforderungen in die Strecke ein und versionieren alle geänderten Inhalte.
- Nachweis: Ab dem Stichtag ist dokumentiert, welche Kunden welche Fassung durchlaufen haben.
Häufige Fragen
Sind Ihre Strecken bereits an die neuen Fernabsatzregeln angepasst?
Wir berücksichtigen die neuen Anforderungen in jeder Strecke, wo Produkt und Regulierung es verlangen. Für Ihr Produkt klären wir den konkreten Umsetzungsstand im Analysegespräch.
Übernehmen Sie die rechtliche Prüfung?
Nein. Die rechtliche Bewertung liegt bei Ihrer Rechtsabteilung oder Ihren Beratern. Wir setzen um, was dort festgelegt wird, und bringen die praktische Erfahrung aus der Umsetzung ein.
Wie wird der Widerrufsbutton umgesetzt?
Als eigene, jederzeit erreichbare Funktion, die den Widerruf entgegennimmt, dem Vertrag zuordnet, dem Kunden bestätigt und an Ihre Systeme übergibt.
Beschreiben Sie uns den Vertrag.
Wir zeigen Ihnen, wie die Strecke dorthin aussieht. Das erste Gespräch dient der Einordnung auf Entscheiderebene – vertraulich und ohne Verpflichtung.